Häufig gestellte Fragen
Du Interessierst dich für den Schießsport und überlegst Mitglied zu werden? Das geht ganz einfach.
Zunächst meldest du dich beim Vorstand und vereinbarst einen Termin für ein erstes Kennenlernen. Dann kannst du alle deine Fragen stellen und bekommst Gelegenheit einen Mitgliedantrag auszufüllen. Danach wird der Vorstand über deinen Antrag entscheiden.
Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten (§ 27 WaffG)
Auf Schießstätten darf ohne behördliche Erlaubnis geschossen werden:
✓ ab 12 Jahren: mit Druckluft-, Federdruck- und CO2-Waffen
✓ ab 14 Jahren: mit sonstigen Waffen im Kaliber bis zu 5,6mm (.22, .22 lfb) für Munition mit Randfeuerzündung und einer Mündungsenergie bis 200 Joule, für Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner.
Voraussetzung ist, dass eine schriftliche Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten vorliegt oder diese anwesend sind.
✓ ab 18 Jahren: alle übrigen Waffen, welche nach den gültigen Sportordnungen zum sportlichen Schießen zugelassen sind.
Vor dem Erwerb der ersten erlaubnispflichtigen Waffen als Sportschütze steht der Sachkundelehrgang mit abschließender Sachkundeprüfung. Im Sachkundelehrgang lernt der Sportschütze wesentliche technische und rechtliche Grundlagen sowie den sicheren Umgang mit Schusswaffen.
Zudem wird vorausgesetzt, dass der Neuling mindestens ein Jahr lang Mitglied in einem Schützenverein ist und dort regelmäßig trainiert hat (mind. 1x im Monat, 12 Monate hintereinander oder 18x innerhalb von 12 Monaten). Wer für sein neues Hobby von vorneherein nicht so viel Zeit aufbringen kann oder möchte, sollte sich überlegen ob der Schießsport überhaupt das richtige ist.
Zudem muss mit dem Antrag auf einer Waffenbesitzkarte nachgewiesen werden, dass ein entsprechender Waffenschank vorhanden ist.
Bevor eine neue Waffenbesitzkarte (WBK) ausgestellt wird, werden die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit geprüft. Dazu fragt die Waffenbehörde u.a. bei Polizei und Verfassungsschutz ab, ob Gründe gegen einen Waffenbesitz des Antragsstellers sprechen. Erst wenn dies verneint wird, wird dem neuen Sportschützen eine Waffenbesitzkarte ausgestellt und er kann seine erste erlaubnispflichtige Waffe erwerben.
Das lässt sich nur schwer beziffern, da viele individuelle Faktoren eine Rolle spielen. Wenn Sie es ernst meinen, können Sie folgende Preise recherchieren.
• Sachkundelehrgang
• Mitgliedsbeitrag Schützenverein (siehe Beitragsordnung)
• Gehörschutz und Schießbrille
• Munition und Schießscheiben
• Wettkampfgebühren
• Anschaffungskosten für einen Waffenschrank
• Gebühren für den Antrag auf eine Waffenbesitzkarte (WBK)
• Anschaffungskosten für Sportgeräte (Pistole, Gewehr, etc)
Die Voraussetzungen für die Beantragung und Erteilung einer grünen oder gelben WBK sind im Waffengesetz (WaffG) in § 4 geregelt:
Waffensachkundelehrgang und bestandene Waffensachkundeprüfung
Schießnachweise durch regelmäßiges Training (12 mal monatlich in Folge oder 18 mal jährlich)
Nachweis eines bestehenden Bedürfnisses
Bestätigung des zuständigen Schießsportverbandes über das Bedürfnis
polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintragungen
keine laufenden Strafverfahren oder Anzeigen
Nachweis über eine sichere Aufbewahrung (zugelassener Tresor)
persönliche Eignung
Solange du noch nicht im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis und eigener Waffen bist, besteht die Möglichkeit, nach vorheriger Absprache und Terminvereinbarung unter Aufsicht mit unseren Vereinswaffen zu trainieren.
Hierfür wendest du dich an den Vorstand und vereinbarst einen ersten Trainingstermin.