2. Beitragszahlung
2.1. Beitragsjahr ist das Kalenderjahr.
2.2. Der Jahresbeitrag wird zu Beginn eines Jahres (bis einschließlich März) bzw. der Mitgliedschaft fällig.
2.3. Beträge über dem Jahresbeitrag werden als Zuwendung behandelt.
3. Aufnahmegebühr:
3.1. Bei Aufnahme in den Verein ist der Anteilige Jahresbeitrag zu entrichten.
4. Gültigkeit:
4.1. Diese Beitragsordnung gilt ab dem 16.10.2015.
5. Zahlung:
5.1. Jedes Mitglied zahlt zu Gunsten des Vereinskontos:
Schützenverein Teterow 90 e.V.
IBAN: DE88 1307 0024 0492 0716 00
BIC: DEUTDEDBROS
Deutsche Bank
5.2. Der Betrag kann auch in Bar an den Kassenwart gezahlt werden.
Der Vorstand